
Vorfälligkeitsentschädigung von Hypotheken
1. Verkauf: Ist die Hypothek untrennbar mit dem Verkauf der Liegenschaft gebunden, können die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung bei der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden. 2. Neuabschluss bei derselben Bank: In diesem Fall gelten die Kosten als Zinsen und können in der ordentlichen Steuererklärung unter den Schuldzinsen in Abzug gebracht werden. 3. Neuabschluss bei einer anderen Bank: Ein Abzug als Schuldzins ist nicht möglich. Über einen Abzug bei der Grundst