
Mehrwertsteuer – Guthaben
MWST-Guthaben entstehen, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die deklarierte Umsatzsteuer. Grundsätzlich werden MWST-Guthaben innert 60 Tagen ausbezahlt. Da im Geschäftsverkehr eine Zahlungsfrist von 30 Tagen üblich ist, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden, Guthaben neu innert 30 Tagen auszubezahlen. Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, ein Gesuch um vorzeitige Rückzahlung zu stellen. #MWST