
Steuerwert nicht kotierter Aktien
Ab Steuerperiode 2021 wird bei der Einschätzung von Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern von nicht an einer Börse kotierten Gesellschaften nicht mehr auf den Steuerwert des Vorjahres, sondern auf den aktuellen Steuerwert abgestellt. Mit diesem Praxiswechsel können die neuen Kapitalisierungszinssätze bereits in der Steuerperiode 2021 angewendet werden. Medienmitteilung Kanton Zürich. #Aktien #Bewertung #Steuererklärung #Steuern