
Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen
Der Regierungsrat im Kanton Zürich setzt die Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Mit der Änderung wird die Besteuerung von Kapitalleistungen der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge angepasst. Damit wird die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Besteuerung beim Bezug von grossen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule spürbar gesenkt. Die Reduktion kommt bei ledigen S