
rsc
Änderungen ab Steuerjahr 2022
Die Grundlage dieser Änderungen beruhen auf Anpassungen im Kanton Zürich.
Der Steuerfuss für die Staatssteuern wird für die Steuerjahre 2022 und 2023 von 100% auf 99 % reduziert.
Der Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge wird von 9,6 % auf 10,8 % pro Jahr erhöht.
Die Verrechnungssteuer von Erbengemeinschaften wird neu am Wohnsitz der Erben, statt am Ort des Verstorbenen zurück gefordert.
Auf der Besteuerung von Kapitalleistungen findet eine Reduktion statt
bei ledigen Steuerpflichtigen ab Bezügen von CHF 210'000
bei verheirateten ab CHF 370'000