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Bankvollmacht im Todesfall
Mit dem Tod eines Ehegatten treten alle Erben automatisch in dessen Vertragsbeziehungen zur Bank ein. Die Bank ist nun verpflichtet, die Interessen der Erben sorgfältig und vertrauensvoll zu wahren und unberechtigte Bezüge zu vermeiden.
Sobald die Bank Kenntnis vom Tod hat, wird sie daher die Konten des Erblassers/in vorsorglich sperren. Auch Bankvollmachten verlieren in der Regel ihre Gültigkeit. Einige Banke erlauben jedoch erkennbare Todesfallkosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen zu bezahlen.
Bei Gemeinschaftskonten besteht eine unterschiedliche Praxis der Geldinstitute. Möglicherweise verweigert die Bank den Zugriff ebenfalls – dies um sich vor Haftungsansprüchen gegenüber weiterer Erben zu schützen.
Es empfiehlt sich daher – Zahlungseingänge (wie Lohn, Renten) nicht auf ein gemeinsames Konto zu überweisen oder – einen Notgroschen auf eine separates Einzelkonto zu legen – mit der Bank das Gespräch suchen, was im Todesfall mit den Vollmachten gilt