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Ehe nun auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich
Ab 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Das ändert sich:
Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Dafür braucht man eine gemeinsame schriftliche Erklärung, die beim Zivilstandsamt einzureichen ist. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese aber wie bisher weiterführen. Mit dieser Umwandlung ändert sich daher der Güterstand. Paare, die weiterhin wollen, dass ihre Vermögen getrennt bleiben, müssen aktiv werden und einen Ehevertrag abschliessen.
Güterrecht
Nach dem bisherigen Partnerschaftsgesetz gilt für eingetragene Partner grundsätzlich eine Regelung, welche der eherechtlichen Gütertrennung entspricht. Dies ändert sich grundlegend. Jetzt gelten für gleichgeschlechtliche Ehepaare dieselben güterrechtlichen Regeln wie für gemischtgeschlechtliche. Ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung (oder der Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft) gilt der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.