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Rechnungskopie für Patienten und Patientinnen
Ärzte sind verpflichtet ab 2022 eine Kopie der Abrechnung mit der Krankenkasse an die Patienten und Patientinnen zu senden. Bei Zuwiderhandlung droht der Ärzteschaft eine Busse von bis zu 20’000 Franken.
Zwar war es bereits vor der Änderung im Krankenversicherungsgesetz so geregelt, dass Praxen, Spitäler oder andere Leistungserbringer ihren Patientinnen und Patienten aus Transparenzgründen immer eine Rechnungskopie zu schicken haben, auch wenn sie direkt mit der Krankenversicherung abrechnen.
Wer ist verpflichtet, Ihnen eine Kopie zu senden?