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Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen
Der Regierungsrat im Kanton Zürich setzt die Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Mit der Änderung wird die Besteuerung von Kapitalleistungen der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge angepasst. Damit wird die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Besteuerung beim Bezug von grossen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule spürbar gesenkt.
Die Reduktion kommt bei ledigen Steuerpflichtigen ab Bezügen von 210’000 und bei verheirateten Steuerpflichtigen ab 370’000 Franken und mehr zum Zuge. Für die Inkraftsetzung musste der Regierungsrat den Ablauf der Referendumsfrist abwarten, die kürzlich unbenutzt verstrichen ist. Steuergesetzänderungen werden aus rechtlichen und praktischen Gründen üblicherweise auf Jahresbeginn in Kraft gesetzt.