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Stuhlmiete im Coiffuresalon
Falls die Selbständigkeit der Stuhlmieter/in nicht nachgewiesen werden kann, werden die Umsätze zur Feststellung der Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer zusammengerechnet und der Saloninhaber muss die Steuern in der Regel alleine bezahlen.
Besonders wenn ein Stuhlmieteverhältnis bereits einige Jahre gedauert hat, kann dies eine stolze Summe sein, da die Mehrwertsteuer rückwirkend nachzuzahlen ist. Diese Tatsache hat schon zu zahlreichen Konkursen geführt!
Deshalb: Wer eine Stuhlmiete ins Auge fassen will, sollte sich vorher gut informieren, um zu verhindern, dass das Abenteuer im Fiasko endet. Dies gilt übrigens auch, wenn die Stuhlmieterin Dienstleistungen in Nail-Design oder Kosmetik anbietet.
Mehr Details findet man auf der Webseite von coiffuresuisse.