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Tageslohn
Die meisten Löhne werden als Monatslöhne ausbezahlt. Wenn einzelne Tage zu entschädigen sind, fragt sich, wie vom Monatslohn auf den Tageslohn umzurechnen ist.
Es gibt dafür zwei Methoden: Berechnen nach Kalendertagen und nach Arbeitstagen:
Bei Kalendertage-Berechnungen wird der Monatslohn durch 30 (bzw. durch die Anzahl Kalendertage des betreffenden Monats) geteilt. Resultat ist der Lohn pro Kalendertag. Diese Berechnungsart schreibt der Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes vor.
Die Berechnung nach Arbeitstagen teilt den Monatslohn durch die durchschnittliche Anzahl Arbeitstage. Diese Zahl wird wie folgt berechnet: Ein Jahr hat 52 Wochen und daher 52 mal 5 Arbeitstage (ohne Feiertage), somit 260 Arbeitstage plus den 365. Tag (261). Teilt man diese Zahl durch 12 erhält man 21,75. Der Taglohn berechnet sich dann aus dem Monatslohn geteilt durch 21,75. Wenn keine besonderen Berechnungsvorschriften bestehen, rechnet das Arbeitsgericht nach Arbeitstagen.