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Vorfälligkeitsentschädigung von Hypotheken
1. Verkauf: Ist die Hypothek untrennbar mit dem Verkauf der Liegenschaft gebunden, können die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung bei der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden.
2. Neuabschluss bei derselben Bank: In diesem Fall gelten die Kosten als Zinsen und können in der ordentlichen Steuererklärung unter den Schuldzinsen in Abzug gebracht werden.
3. Neuabschluss bei einer anderen Bank: Ein Abzug als Schuldzins ist nicht möglich. Über einen Abzug bei der Grundstückgewinnsteuer wurde noch nicht definitiv entschieden, daher unbedingt die Abrechnung aufbewahren.