
rsc
Vorzugsmietzins
Darf ich einen reduzierten Mietzins von meiner Familie oder Verwandtschaft verlangen?
Ein solches Mietverhältnis ist in der Praxis nicht ausserordentlich. Das heisst, es wird ein tieferer Mietzins als von Dritten verlangt.
Wo sind die Grenzen bzw. die steuerlichen Folgen eines solchen Verhältnisses?
Gemäss verschiedener Urteile des Bundesgerichtes sind folgende Rahmenbedingungen (minimal) notwendig:
Der Vorzugsmietzins darf nicht tiefer als 50% des Eigenmietwertes der Bundessteuer sein.
In einem Mehrfamilienhaus mit vergleichbaren Wohnungen, darf der reduzierte Mietzins nicht tiefer als 50% einer Vergleichsmiete sein.
Die meisten Kantone halten sich an diese Regelung – doch nicht alle! Da auch nicht jeder Kanton die gleiche Basis für den Eigenmietwert verwendet, wird empfohlen mit den Kantonalen Steueramt Kontakt aufzunehmen um den Sachverhalt zu klären. Beachten Sie weiter, dass eine Erhöhung des Eigenmietwertes auch eine Erhöhung des Vorzugsmietzinses nach sich zieht.